GUV Weiße Elster/Saarbach

Willkommen beim Gewässerunterhaltungsverband (GUV) 18: Weiße Elster/Saarbach. Durch die bereits im letzten Jahr beschlossenen und in Kraft getretenen Änderungen des Thüringer Wassergesetz ergeben sich seit diesem Jahr einige Neuerungen. Das betrifft auch die Änderung der Zuständigkeiten für die Gewässerunterhaltung und der sich ergebenden Pflichten und Aufgaben. Ziel der Gewässerunterhaltung sind dabei ordnungsgemäßer Wasserabfluss als Hochwasserschutz und die ökologische Funktionsfähigkeit als natürlicher Lebensraum der einheimischen Pflanzen und Tiere. Alle Gewässer werden in zwei Ordnungs-Klassen eingeteilt. Gewässer erster Ordnung verbleiben weiter in der Zuständigkeit des Landes und werden vom Land unterhalten. Für die Gewässer zweiter Ordnung wurde eine Neuregelung getroffen. Hier wurden 20 regionale Gewässerunterhaltungsverbände neu gegründet. Diese haben zum 01.01.2020 die Arbeit aufgenommen. Dabei stehen ab dem Jahr 2020 jährlich 15,5 Mio. € für Aufgaben und Pflichten zur Verfügung. Zusätzlich erhalten die Verbände in den Jahren 2019 bis 2021 einmalig 10 Mio. € für den Aufbau. Auf unserer Homepage informieren wir über Mitglieder und Aufgaben des Verband, gesetzliche Grundlagen unserer Arbeit, unsere Projekte zum Gewässerunterhalt und zu aktuellen Themen aus dem Verbandsgeschehen.

Aktuelles

Böschungssicherung an der Wipse in Gera Liebschwitz

In Gera Liebschwitz führte der Gewässerunterhaltungsverband im März 2023 eine Böschungssicherung an der Wipse durch.

Böschungssicherung und Gewässerumverlegung       Erlbach

Die Kreisstraße K 526 verläuft parallel zum Gewässer Erlbach. Im Rahmen der Gewässerschau im Frühjahr 2022 hatte sich gezeigt, dass der Erlbach die Böschung der Kreisstraße beginnt zu unterspülen. Gemeinsam mit der Gemeinde sowie den zuständigen Behörden entschied man sich für eine Gewässerumverlegung.

Weil der Mensch in Ökosysteme eingreift, müssen Gewässer überwacht werden.

4. Vorstandssitzung 2022 vom 07.11.2022

Struktur- und durchgängigkeitsverbessernde Maßnahmen zur Umsetzung der EG-WRRL am Gewässer Erlbach Abschnitt 4-11 in der Gemeinde Kraftsdorf

Am 14.11.2022 startete der Bau am Wehr Töppeln. Geplant ist hierbei das  Wehr und weitere 5 Wehrschwellen zurück zu bauen. Um die Sohle gegen Erosion zu sichern werden 8 Sohlgurte in der Sohle verbaut.

Sichern und Begrünen des Erlbachufers zwischen Töppeln und Gera

Gewässerunterhaltung vom vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 2023

Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes Weiße Elster/Saarbach über die Durchführung von Gewässerpflegemaßnahmen an den Gewässern 2. Ordnung.

Die Anzeige wurde in den Amtsblätter der jeweiligen Landkreise veröffentlicht.

Starkregenereignisse im September 2022 in unserem Verbandsgebiet

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Entschlammung Brütebach in Ortslage Zeulsdorf

in der 34 Kalenderwoche, wurde durch uns, die Entschlammung des Brütebaches in Zeulsdorf (Gera) durchgeführt.

3. Vorstandssitzung 2022 vom 11.07.2022

2. Vorstandssitzung 2022 vom 16.05.2022

1.Vorstandssitzung 2022 vom 21.02.2022

Workshop „ingenieurbiologische Bauweisen“

in der 46. KW fand bei uns am Standort ein Workshop zur Umsetzung von ingenieurbiologischen Bauweisen statt

Firmen für verschiedene Maßnahmen konnten mittels einer Rahmenvereinbarung für 2022 und 2023 gebunden werden.

Beseitigung Gehölze und Unrat an der Rauda in Hartmannsdorf

Beseitigung Gehölze und Unrat am Robener Bach

Naturnahe Böschungssicherung am Erlbach in Harpersdorf.  

Über uns

Unser Verbandsgebiet:

Die Gewässerunterhaltung im Freistaat wurde mit dem am 28.05.2019 vom Thüringer Landtag verabschiedeten Thüringer Wassergesetz neu geregelt. Thüringenweit haben nun 20 neu gegründete Verbände die Verantwortung für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung von den Gemeinden übernommen. Gesetzestexte und die weiteren relevanten Informationen hierzu finden Sie am Ende der Seite verlinkt.

Seit dem 01.01.2020 ist der GUV Weiße Elster/Saarbach somit flächendeckend für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet zuständig.

Zur Gewässerunterhaltung gehören alle Maßnahmen, welche den ordnungsgemäßen Wasserabfluss gewähren sollen. Diese werden, je nach Hydraulischer Leistungsfähigkeit unterschiedlich intensiv durchgeführt. Z. Bsp. Beseitigung von Abflusshindernissen, Gehölzpflege, Sohl- und Böschungsmahd, Sohlkrautung, Grundräumung.

Ziel der Gewässerunterhaltung ist es: den ordnungsgemäßen schadlosen Wasserabfluss zu gewährleisten sowie auch die gewässerspezifischen ökologischen Belange zu berücksichtigen.

Die Gründungsversammlung des Gewässerunterhaltungsverband Weiße Elster/Saarbach fand am 09. Oktober 2019 in Gera statt.

Die Mitglieder des Vorstandes sind:

Verbandsvorsteher: Herr Steinbach Stadt Gera

Stellvertreter: Herr Kieslich Bürgermeister Eisenberg

die weiteren Mitglieder sind:

Frau Klotz                  Bürgermeisterin Bad Klosterlausnitz

Frau Frankenberg       Bürgermeisterin Saara

Frau Krawczyk           2. Beigeordnete Silbitz

Herr Becker                Bürgermeister Kraftsdorf

Herr Geelhaar             Bürgermeister Wünschendorf

Herr Blume                 Bürgermeister Brahmenau

Herr Voigt                  Bürgermeister Bad Köstritz

Herr Stehfest              Bürgermeister Münchenbernsdorf

Herr Berndt                Bürgermeister Crossen  

Das Unternehmen des Gewässerunterhaltungsverbands Weiße Elster/Saarbach umfasst die Ausführung der gesetzlichen Aufgaben:

    1. Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung gemäß § 39 WHG und § 30 Abs. 1 ThürWG,
    2. Erstellung des Gewässerunterhaltungsplans gemäß den Vorgaben des § 31 Abs. 8 ThürWG,
    3. Unterhaltung der Deiche und der dazugehörenden Anlagen sowie anderer Hochwasserschutzanlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, gemäß § 57 Abs. 2 ThürWG
    4. Durchführung des Gewässerausbaus nach Maßgabe des § 35 ThürWG sowie
    5. Umsetzung von Maßnahmen nach § 31 Abs. 5 ThürWG.

Umfasst sind alle Arbeiten, Einrichtungen und Verhaltensweisen, die der Erfüllung der gesetzlich normierten Aufgaben dienlich sind. Dazu zählen insbesondere die Arbeiten an Gewässern und im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung auf Thüringer Gebiet sowie die Unterhaltung derjenigen Anlagen im Verbandsgebiet, die der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung dienen. Zur Feststellung der Arbeiten und Identifizierung der Anlagen dienen die Verbandsschauen gemäß § 7 der Verbandssatzung. Für die Umgrenzung des Verbandsgebietes sind die Einzugsgebiete maßgeblich, die sich aus der Darstellung im digitalen Datensatz „Oberirdische Einzugsgebiete im Freistaat Thüringen“ des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz gemäß § 1 Abs. 1 Sätze 4 bis 9 ThürGewUVG ergeben.

Gewässerunterhaltungsverbände werden nicht nach den Kreis- und Gemeindestrukturen gegliedert, sondern definieren sich nach den Einzugsgebieten der jeweiligen Gewässer. Das Verbandsgebiet des Gewässerunterhaltungsverbands Weiße Elster/Saarbach erstreckt sich entlang der Weißen Elster von unterhalb der Einmündung der Weida bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt bei Crossen an der Elster. In östlicher Richtung erstreckt sich das Gebiet von der Quelle des Gessenbaches bei Ronneburg bis in westlicher Richtung der Quelle der Rauda bei Hermsdorf. Der Verband besteht aus insgesamt 55 Mitgliedsgemeinden mit einer Gesamtfläche von 470 km² und einer Gesamtwasserlänge von 500 km.