Gewässerunterhaltung vom vom 01. Oktober 2021 bis 31. März 2022
Auf der Grundlage des § 31 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und der vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz eingeführten Richtlinie zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern werden in der Zeit
vom 01. Oktober 2021 bis 31. März 2022
im Auftrag des Gewässerunterhaltungsverbandes Weiße Elster/Saarbach, im gesamten Verbandsgebiet Pflegemaßnahmen an den Gewässern 2. Ordnung durchgeführt.
Die Anzeige wurde in den Amtsblätter der jeweiligen Landkreise veröffentlicht.
Gewässerunterhaltung vom vom 01. April 2021 bis 30. September 2021
Auf der Grundlage des § 31 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und der vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz eingeführten Richtlinie zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern werden in der Zeit
vom 01. April 2021 bis 30. September 2021
im Auftrag des Gewässerunterhaltungsverbandes Weiße Elster/Saarbach, im gesamten Verbandsgebiet Pflegemaßnahmen an den Gewässern 2. Ordnung durchgeführt.
Die Anzeige wurde in den Amtsblätter der jeweiligen Landkreise veröffentlicht.