Herstellen der Durchgängigkeit am Erlbach

Der Erlbach ist ein oberirdisches Gewässer gemäß § 3 Wasserhaushaltsgesetz. In manchen Teilen seiner Fließlänge weist dieses Gewässer erhebliche, menschlich erzeugte Defizite auf. Dazu zählen in den Gemeinden Kraftsdorf OT Töppeln vor allem die fehlende Durchwanderbarkeit für Fische und andere aquatische Kleinstlebewesen wie Köcherfliegenlarven oder auch Flusskrebse.

Im Rahmen der EU-weiten Verordnung zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind die Gewässer-unterhaltungspflichtigen dazu angehalten, an allen Gewässern einen guten chemischen und ökologischen Zustand wiederherzustellen. Daher begann die Gemeinde Kraftsdorf (Gewässerunterhaltungsverband Elstertal) im Jahr 2019 mit der Planung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Töppeln. Im Herbst 2020 wurde das Projekt am Erlbach durch den Gewässerunterhaltungsverband Weiße Elster/Saarbach übernommen und wird nun umgesetzt.

Zur Herstellung eines naturnahen Zustandes werden dabei die künstlich geschaffenen Hindernisse zurückgebaut Durch den Rückbau von Querbauwerken können für die aquatischen Lebewesen und das Sediment, das Gewässer durchgängig und durchwanderbar gestaltet werden. Auch Sediment kann durch Querbauwerke zurückgehalten werden. Sedimentabtrag und -umlagerung im Fließgewässerbett stellen wichtige strukturbildende Prozesse dar, die durch Querbauwerke gestört werden. Im naturnahen Gewässerzustand führt die stetige Umlagerung des Sediments innerhalb des Flussbettes zu vielfältigen Sohl-, Ufer- und Umfeldstrukturen. Diese bieten vielen unterschiedlichen Organismen die notwendigen Lebensräume. Zusätzlich können die aquatisch lebenden Organismen durch Querbauwerke in ihrer Ausbreitung behindert werden. Fische erreichen z. B. ihre Laichplätze nicht mehr, so dass die Vermehrung eingeschränkt ist.

Im Bereich des ehemaligen Wehr Töppeln wurden das Wehr und sechs Schwellen zurückgebaut. Da hierbei die Herstellung einer Laufverlängerung nicht möglich war, wurde dieser Bereich in eine raue Sohlgleite umgebaut. Somit konnte hier die Grundlage für einen intakten Lebensraum geschaffen werden. Intakte Lebensräume bilden die Voraussetzung für einen guten ökologischen Zustand.

Mit dieser Maßnahme wurde dem Bach die Möglichkeit für einen natürlicheren Lauf, Variationen der Breite und Tiefe des Gewässers, naturnahe Uferbereiche, Durchgängigkeit und insbesondere die Besiedlung mit typischen Wasserpflanzen und -tieren gegeben. Durch den Rückbau einer naturfernen Uferbefestigung und Anlegen einer natürlichen Uferböschung konnte der Bach an dieser Stelle gezielt entfesselt und ein gewässertypischer Uferlebensraum wiederhergestellt werden.

 

Die Gesamtmaßnahme wurde im November 2023 durch den Rückbau des Absturzes an der Mühle in Töppeln fertiggestellt. Die Umsetzung der WRRL und damit der Rückbau von Querbauwerken war auch hierbei das Ziel. Die Höhendifferenz des Absturzes betrug ca. 1 m. Die Sohle wurde mittels einer Schüttung aus Wasserbausteinen hergestellt. Die marode östliche Ufermauer wurde auf ihrer gesamten Länge abgebrochen und die dadurch entstehende neue Böschung mit Wasserbausteinen gesichert. Im Kontaktbereich der Brücke wurde vor dem Gebäude ein Betonfundament gefertigt.

Der Biber ist in unserem Verbandsgebiet angekommen!

Der Biber ist in unserem Verbandsgebiet angekommen!

Der Biber wurde vom Menschen ausgerottet und war ca. 400 Jahre lang verschwunden. Nun kehrt er langsam in unsere Landschaft zurück. Vor seiner Ausrottung war er auch in Thüringen flächendeckend vorhanden. Ortsbezeichnungen, wie Bibra oder Bieberbach, erinnern noch heute an ihn. Seit 2007 ist er in Thüringen wieder beheimatet. Auch an einzelnen Gewässern im Gebiet unseres Unterhaltungsverbandes ist der Biber wieder anzutreffen, u.a. an der Brahme, am Erlbach, an der Rauda und am Floßgraben.

Wo der Biber gestaltet, da entstehen manchmal Konfliktsituationen!

Biber stauen unsere Gewässer auf. Dort, wo der Mensch die Gewässer und deren Ufer intensiv nutzt, da treten Konflikte auf.
Wichtig ist es, miteinander zu reden! Denn Reden bringt Segen! 
Wer einen Biberdamm vorsätzlich entfernt, beschädigt oder zerstört, der begeht eine Straftat!

Seit mehr als 16 Jahren, rund 400 Jahre nach seiner Ausrottung, breitet sich der Europäische Biber langsam und stetig im Freistaat wieder aus. Mittlerweile gibt es eine überschaubare Zahl von Revieren und vielerorts leben die Menschen gut mit dem Biber zusammen. Biber sind reine Pflanzenfresser und nagen jetzt in den Wintermonaten vor allem an Bäumen und Sträuchern. Die gefällten Gehölze sollten möglichst am Gewässer liegen bleiben oder, wenn sie stören, etwas zur Seite geräumt werden. Werden die Bäume weggeräumt oder das Astwerk gehäckselt, hat der Biber auf einen Schlag deutlich weniger zu fressen und fällt den nächsten Baum. Im Herbst und Winter ernährt sich der Nager hauptsächlich von zarten Zweigen, Knospen und Rinde.

Weitere Informationen zum Biber finden sie hier.

Biberdamm an der Brahme
Biberschnitt
Biberrutschen am Floßgraben

Böschungssicherung Wipse 03/2023

In Gera Liebschwitz führte der Gewässerunterhaltungsverband im März 2023 eine Böschungssicherung an der Wipse durch. Da die angrenzende Infrastruktur gefährdet war, musste das Ufer gesichert und begrünt werden. Die Maßnahme wurde auf einer Länge von ca. 50 m mittels ingenieurbiologische Bauweisen umgesetzt.

Erlbach 03/2023

Die Kreisstraße K 526 verläuft parallel zum Gewässer Erlbach. Zur Entwässerung der Kreisstraße diente ein Einleitbauwerk, welches in den Erlbach mündete. Zum Schutz des Einleitbauwerks wurde das Ufer mit Granitsteinen befestigt.

Das Einleitbauwerk inklusive der Uferbefestigung war beschädigt, so dass hierfür dringend Handlungsbedarf bestand.

Gemeinsam mit der Gemeinde sowie den zuständigen Behörden entschied man sich für eine Gewässerumverlegung. Dadurch konnte eine wirtschaftliche und ökologisch günstige Lösung umgesetzt werden.  

Der dabei entstandene Altarm wurde zur weiteren Entwässerung sowie als Lebensraum aufrechterhalten.

Weiterhin konnte damit ein Uferabbruch in Richtung Straße etwas oberhalb der Maßnahme verfüllt werden.

Die Maßnahme wurde vollständig in Eigenleistungen durch den GUV umgesetzt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf ca. 6.000 €/brutto. Wobei ein Teil davon durch das Landkreis Greiz übernommen wurde.

Zur Förderung einer auentypischen Ufervegetation werden im Nachgang standortgerechte Bäume und Sträucher durch den GUV angepflanzt.